Sie haben eine Existenzgründung geplant?

Dann lassen Sie uns Ihren Weg gemeinsam gehen.

Datev Digitale Kanzlei 2024

Mit Fachwissen und Kompetenz gemeinsam in die Zukunft starten

Sie wollen sich selbstständig machen? Als Existenzgründer durchstarten? Ob Einzelunternehmer, Selbständiger, Freiberufler oder Kapitalgesellschaft: Als Steuerberater sind wir Ihr Partner mit offenen Ohren und starken Schultern! Unsere Beratung bezieht all Ihre Unternehmensbereiche Ihrer Geschäftsidee von Tag Eins an mit ein – so stellen wir die Weichen für Ihren Erfolg – und Sie starten auf der sicheren Seite in Ihre neue, glänzende Zukunft.

Wie kann ein Steuerberater bei der Existenzgründung helfen? Damit unsere Steuerberater Sie als Gründer bestmöglich entlasten, übernehmen wir die Buchhaltung, die Erstellung des Jahresabschlusses, Themen wie die Umsatzsteuervoranmeldung und vieles mehr für Sie. Da wir schon viele Unternehmen gesehen und kennengelernt haben, teilen wir zudem gerne wertvolle Gründer-Tipps mit Ihnen.

Mit Vertrauen und Sympathie zum stabilen, erfolgreichen Unternehmen – Wir sind Ihre Steuerberatung

Welche Kosten für eine Existenzgründung können steuerlich geltend gemacht werden? Kann ich als Unternehmensgründer Steuern sparen? Vertrauen und Sympathie sind für uns das A und O: Um Ihre Träume zu realisieren, bedarf es der Bewältigung vieler Teilbereiche und einem belastbaren Finanzplan. Als Steuerberater sehen wir es als unsere Aufgabe, auf die individuellen Bedürfnisse von Existenzgründern einzugehen, damit jeder eine fachspezifische Beratung und die bestmöglichen Lösungsansätze erhält. Wir minimieren dafür Ihre Steuerbelastung langfristig und von Anfang an. Unser Leistungsportfolio erweitern wir natürlich kontinuierlich, um stets die Fragen des wirtschaftlichen Erfolgs bei komplexer werdenden Zusammenhängen beantworten zu können.

Unser Leistungsangebot für Sie umfasst für Sie im Einzelnen:

  • Beratung zur Rechtsformwahl
  • Erstellung von Planungsrechnungen (z. B. Ertrags- oder Liquiditätsplanungen)
  • Erstellung von Businessplänen
  • Beratung zu Fördermodellen des Arbeitsamts
  • Beratung zu öffentlicher Investitionsförderung
  • Aufzeigen von Finanzierungsalternativen
  • Hilfe bei Finanzierungsgesprächen mit den entsprechenden Banken oder Außenterminen.

Wir freuen uns, wenn Sie einen unverbindlichen und kostenfreien Kennenlerntermin in unserer Kanzlei vereinbaren!

Häufig gestellte Fragen zu der Existenzgründung

Die Kleinunternehmer-Regelung soll Geschäftsleuten mit geringen Jahresumsätzen eine Vereinfachung bieten, da man durch diese Regelung von den Umsatzsteuer-Verwaltungsaufgaben (z.B. Abgabe Umsatzsteuer-Voranmeldungen etc.) befreit ist. Es ist zu beachten, dass man korrespondierend zum nicht steuerbaren Ausgangsumsatz auch keinen Vorsteuererstattungsanspruch aus seinen Ausgaben geltend machen kann.
Anspruch auf den Kleinunternehmer-Status haben Unternehmer und Selbstständige, deren Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen

  • im Vorjahr nicht über 22.000 Euro (bis 2019: 17.500) Euro gelegen hat und
  • im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.

Diese Voraussetzungen sind in jedem Jahr erneut zu überprüfen. Die neue Vorjahresgrenze von 22.000€ wurde durch das sog. Bürokratieentlastungsgesetz eingeführt und gilt ab dem 01.01.2020.

Gewerblich tätige Unternehmer sind nur zur Bilanzierung verpflichtet (sofern diese nicht bereits nach anderen Gesetzen zur Bilanzierung verpflichtet sind), wenn ihre Umsätze oder Gewinne im Vorjahr bestimmte Grenzen überschritten haben.

Diese Grenzen sind hierbei zu beachten:

  • jährlicher Umsatz über 600.000 Euro
  • oder Gewinn über 60.000 Euro

Die Buchführungspflicht tritt für gewerbliche Unternehmen bereits ein, wenn nur eine dieser beiden Höchstgrenzen überschritten worden ist
Finanzamt muss zur Buchführung auffordern.
Der notwendige Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Bilanzierung wegen Überschreitung der Gewinn- oder Umsatzgrenze ist jedoch nur zwingend vorzunehmen, wenn das Finanzamt Sie noch im Vorjahr zur Bilanzierung ab dem 1. Januar des Folgejahres aufgefordert hat. Im Rahmen des Übergangs von der Einnahmen Überschussrechnung zur Bilanzierung ist zu beachten, dass ein sog. Übergangsgewinn- oder -verlust zu ermitteln ist. Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen und beraten Sie gerne zu dieser Thematik.
Freiberufliche Einkünfte fallen grundsätzlich nicht unter dieser Grenzen. Freiberufler können ihren Gewinn stets nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, selbst wenn die genannten Grenzen überschritten wurden.

Die Frage der optimalen Rechtsform ist sowohl für Neugründer als auch für bestehende Unternehmen von enormer Bedeutung. Insbesondere betriebswirtschaftliche, organisatorische sowie steuerliche Konsequenzen sollten genau eingeordnet werden.
Denn mit den verschiedenen Rechtsformen sind oftmals große Unterschiede und verschiedene Anforderungen für den Unternehmer verbunden. Ob nun eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft die bessere Rechtsform für Ihr Unternehmen ist hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab.
Wir helfen Ihnen gerne bei dieser Entscheidungsfindung und unterstützen Sie von der ersten Planung bis zur konkreten Umsetzung der Gründung Ihres Unternehmens in betriebswirtschaftlicher sowie steuerrechtlicher Hinsicht.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal für EU-Unternehmer im Bereich der Umsatzsteuer. Sie dient insbesondere der Abwicklung von innergemeinschaftlichen Leistungen. Um solche innergemeinschaftlichen Leistungen ausführen zu können, ist zwingend eine solche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich. U.a. kann durch die UST-IdNr. die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers überprüft werden. Die USt-IdNr. wird neben der erteilten Steuernummer des örtlich zuständigen Finanzamtes vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag vergeben.