DATEV Digitale Kanzlei 2024

Aktuelle Informationen zum Sofortkredit der KFW

10. April 2020

Lesedauer: 1 Minute

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit gestern Abend stehen weitere Informationen zum neuen KFW Schnellkredit zur Verfügung.

Dieser Kredit richtet sich grundsätzlich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Unternehmen mit Mitarbeiterzahlen von 11 bis 50 Mitarbeitern können einen Kreditbetrag in Höhe von bis zu 500.000 EUR beantragen, Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern können Kreditbeträge bis zu 800.000 EUR beantragen.

Die KFW stellt das Kreditausfallrisiko Ihrer Hausbank zu 100%, so dass grundsätzlich keine Risikoprüfung durch Ihre Bank vorgenommen werden soll. Der Kredit kann für Investitionen und Betriebsmittel verwendet werden.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht bereits in Schwierigkeiten gewesen ist, es bereits seit Januar 2019 am Markt ist und grundsätzlich in den letzten drei Jahren 2017-2019 im Durchschnitt einen Gewinn erwirtschaftet haben muss. Dieses Kriterium ist zu den ersten bekannten Informationen zu diesem Kredit nochmals überarbeitet worden (dort war lediglich Gewinn in 2019 als Kriterium genannt gewesen).

Die Laufzeit der Kredite soll bis zu 10 Jahren möglich sein, mit zwei tilgungsfreien Beginnjahren falls dies gewünscht ist.

Eine jederzeitige Ablösung der Kredite soll ohne Vorfälligkeitsentschädigungen möglich sein.

Sprechen Sie im ersten Schritt Ihre Hausbank bezüglich dieser Kreditmöglichkeit an. Sollten Sie weitergehende Unterlagen zur Beantragung des Kredites oder anderweitige Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen selbstverständlich gerne.

Als Downloadmöglichkeit erhalten Sie einen aktuellen Ausdruck der entsprechenden Internetseite der KFW zu diesem Kreditprogramm.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Ostertage. Bleiben Sie weiterhin gesund.

Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert

Haftungsausschluss:
Dieser Newsletter erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der aktuellen Informationen. Eine Haftung für veröffentlichte und dargestellte Inhalte kann daher nicht übernommen werden.

Downloads:
KfW-Schnellkredit

Den vollständigen Artikel finden Sie hier auch als PDF 

  • kloubert_head_news_corona

    Überbrückungshilfe IV Update angepasste FAQ und Verlängerung der Erklärungsfristen Besteuerungszeitraum 2020

    1. April 2022

    Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits in unserem Newsletter vom 17.02.2022 angekündigt, sind Stand heute nun die FAQ zur…

    Mehr erfahren

  • kloubert_head_news_corona

    Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe werden verlängert sowie viertes Corona Steuerhilfegesetz im Entwurf

    17. Februar 2022

    Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß des Beschlusses der gestrigen Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der…

    Mehr erfahren

  • kloubert_head_news_corona

    Überbrückungshilfe IV kann ab sofort beantragt werden

    9. Januar 2022

    Sehr geehrte Damen und Herren, wie wir Ihnen bereits in unserer news vom 26.11.2021 mitgeteilt hatten, wurden die bisherigen Hilfsprogramme…

    Mehr erfahren

  • kloubert_head_news_corona

    Überbrückungshilfe IV kommt im 1. Quartal 2022, Frist für die Überbrückungshilfe III Plus verlängert

    26. November 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren, gestern wurde der Bundessteuerberaterkammer durch das Bundeswirtschaftsministerium folgendes bekannt gegeben: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe…

    Mehr erfahren

  • kloubert_head_news_corona

    Überbrückungshilfe III Plus Beantragung jetzt auch für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 möglich

    7. Oktober 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren, bereits am 10. August hatten wir Sie über eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus informiert….

    Mehr erfahren