Unsere betriebliche Beratung zu Ihren Themen

Gebündeltes Know-how, professionelle Beratung und persönliche Betreuung.

Datev Digitale Kanzlei 2024
Klinkenberg Und Kloubert Steuer Und Betriebliche Beratung

Denn Steuerberatung können wir

Unser erfahrenes Team von Steuerberatern berät Sie mit vollem Expertenwissen und langjähriger Erfahrung in allen steuer- und betriebswirtschaftlichen Themen. Ein digitaler und somit einfacher sowie ständiger Austausch von Informationen und Daten ermöglicht es uns, Ihre betriebswirtschaftlichen Belange ausgezeichnet zu vertreten. Für uns sind Sie nicht nur ein Mandant – auch Ihre persönliche Lebenssituation ist für uns von Bedeutung. Ihre Mitarbeiter wie auch Ihr gesamtes Unternehmen stehen bei uns immer im Mittelpunkt unserer individuellen und proaktiven Beratung.

Wie geht es mit meinem Unternehmen weiter?

Wie kann der Jahresabschluss schnell und bestmöglich bearbeitet werden?

Wie funktioniert die digitale Finanzbuchhaltung?

Wer hilft mir als Privatperson bei der Steuererklärung?

Oder geht es um die Gründung Ihres Startups oder um eine erfolgreiche Betriebsprüfung?

Steuerberatung ist unsere Leidenschaft

Wir sind mehr als Ihr klassischer Steuerberater – gerne gehen wir für Sie die Extrameile und legen Sprints ein, wenn es mal notwendig ist. Wir stärken Ihnen den Rücken und leisten für Sie als moderne Kanzlei eine hochwertige betriebswirtschaftliche Beratung, durch die Ihr Unternehmen an Vorteilen gewinnt.

Inwieweit kann ein Steuerberater mein Unternehmen unterstützen?

Als Ihre Steuerberatungsgesellschaft haben wir für Sie und Ihre Anliegen ein offenes Ohr und finden mit Kompetenz und persönlichem Engagement im Rahmen unseres umfassenden Services die besten Lösungen. Unsere Schwerpunkte liegen neben den Zusatzleistungen – die wir im Rahmen der Finanzbuchhaltung anbieten – insbesondere hier:

  • Unterstützung bei der Wahl geeigneter Rechtsformen für Ihr Unternehmen sowie Begleitung von möglichen Umwandlungen
  • Planungsrechnungen und Analyse zu Abweichungen Analyse der aktuellen Situation Ihres Unternehmen anhand von Soll/Ist-Vergleichen sowie Branchenvergleichen etc.
  • Finanzierungsrechnungen: Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und begleiten Sie, wenn gewünscht, zu Ihrem Bankgespräch
  • Unternehmensnachfolge: Wir begleiten Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensbewertung und Buchführung

Unser Fokus als Ihre Kanzlei liegt bei all unseren Aufgabenbereichen vor allem immer darauf, unsere Mandanten bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten optimal und professionell zu unterstützen. Natürlich sollte auch die gute Laune und der ein oder andere Witz nie fehlen – denn bei uns geht man zum Lachen nicht in den Keller.

Wir freuen uns, wenn Sie einen unverbindlichen und kostenfreien Kennenlerntermin in unserer Kanzlei vereinbaren!

Häufig Fragen Steuern- und Betriebliche Beratung

Es gibt die Möglichkeit sein Einzelunternehmen bei Bedarf in eine GmbH umzuwandeln. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass diese Umwandlung steuerneutral zu Buchwerten erfolgen sollte. Diese steuerneutrale Umsetzung ist an diverse Voraussetzungen geknüpft, welche im Einzelnen zu beachten sind. Zusätzlich ist zu beachten, dass neben der GmbH auch die Möglichkeit zu Umwandlung in andere Rechtsformen (z.B. einer GmbH & Co. KG) möglich ist. In einem vorgelagerten Schritt sollten zunächst die Vor – und Nachteile einer solchen Umwandlung aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht besprochen werden.
Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem Vorhaben z.B. durch Ausarbeitung einer Vergleichsrechnung der steuerlichen Belastungen bei verschiedenen Rechtsformen sowie weiteren Beratungsschwerpunkten und stellen sicher, dass Sie die Umstrukturierung Ihres Unternehmens möglichst ohne Steuerbelastung abwickeln können.
Sprechen Sie uns gerne an, sodass wir einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren können!

Die Kostenrechnung erlangt in Zeiten von zunehmend schwankender Konjunkturlagen für viele Unternehmer einen immer höheren Stellenwert. Denn für viele betriebliche Entscheidungen ist es wesentlich detailliert zu wissen, wie hoch voraussichtliche zukünftige Erträge und Kosten sind. Das Hauptanliegen der Kostenrechnung ist daher der Vergleich zwischen geplanten (Soll-Kosten) und angefallenen Kosten (Ist-Kosten). Durch diesen Vergleich können getroffene Entscheidungen analysiert werden und aus diesen Erkenntnissen können zukünftige unternehmensbezogene Entscheidungen vorbereitet und beeinflusst werden.

Durch Einführung einer Kostenrechnung in Ihrem Unternehmen können Sie zum Beispiel folgende Ziele verfolgen bzw. folgende Fragen beantworten:
o Überwachung und Transparenz der Fixkosten des Unternehmens (Wirtschaftlichkeitskontrolle)
o Überprüfung der Kalkulation
o Optimierung Ihres Produkt/Dienstleistungsportfolios
o Optimierung von Ressourceneinsatz

Drei Stufig werden im Rahmen der Kostenrechnungen folgende Fragen beantwortet:
o Welche Kosten sind entstanden (Kostenartenrechnung)?
o Wofür sind Kosten entstanden (Kostenträgerrechnung)?
o Wo sind Kosten entstanden (Kostenstellenrechnung)?

Ja, Sie können die Planrechnung für die Auswertung im Rahmen eines Soll/Ist Vergleichs pro Monat verwenden und hinterlegen. Grundsätzlich ist zudem auch eine Individualisierung Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung möglich, damit Sie keine weitergehenden eigenen Excel Tabellen zur Analyse dieser Zahlen erstellen müssen. Bitte sprechen Sie uns an, wir vereinbaren gerne einen gemeinsamen Termin.

Das Fahrtenbuch ist neben der pauschalen Versteuerung im Rahmen der 1% Methode (bei Hybridfahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen auch 0,5% Methode) eine Möglichkeit den Anteil seiner privaten Nutzung zu ermitteln, welcher im Nachgang die Besteuerungsgrundlage für diesen darstellt. In unserer Praxiserfahrung werden Fahrtenbücher in Prüfungen stets einer genauen – meist recht kritischen – Prüfung unterzogen. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Anforderungen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfüllen muss, damit es etwaigen Prüfungen standhält. Zum Thema Fahrtenbuch gibt es unzählige Urteile, die Besonderheiten im Einzelfall geregelt haben. Daher dienen die folgenden Punkte als „Basic Anforderungen“, die mindestens zu beachten sind (s.a. R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR und Rz. 24 des BMF-Schreibens vom 18.11.2009, BStBl I 2009, 1326):

1. Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt,
2. Reiseziel,
3. Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner,
4. Umwegfahrten.

Es gibt noch weitere Besonderheiten, die zu beachten sind wie zum Beispiel, dass das Fahrtenbuch in geschlossener Form geführt werden muss und dass es auch die grundsätzliche Möglichkeit gibt, dass Fahrtenbuch elektronisch zu führen. Darüber hinaus gibt es auch sog. berufsspezifisch bedingte Erleichterungen. Das Thema ist – wie Sie sehen – sehr komplex. Gerne helfen wir Ihnen bei Beantwortung Ihrer Fragen.